Kurzbeschreibung des Projektes

Ziel der Maßnahme war der Erhalt naturschutzfachlich wertvoller Kopfweiden in der Gemeinde Schönberg. Gepflegt wurden 35 Kopfweiden am Köthler Bach, an seinen Zuflüssen sowie weitere Bäume im Gemeindegebiet. Durch die Maßnahme konnte das Auseinanderbrechen der seit langem nicht mehr geschneitelten Kopfweiden verhindert werden. Wertvolle höhlenreiche Biotopbäume konnten so als Lebensraum für verschieden Pflanzen und Tiere erhalten werden.

Gemeinde und Gemarkung
Schönberg/Köthel, Schönberg, Wünschendorf, Tettau

Umsetzungszeitraum
2017 bis 2019

Maßnahme
    • Pflege von 35 alten Kofweiden

 

Fotos zur Umsetzung

 

 

Das Vorhaben “ Kopfbaumschnitt Gemeinde Schönberg “ wurde umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung nach standardisierten Einheitskosten.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde

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