Kurzbeschreibung des Projektes

Mit dieser Maßnahme wurde eine Feldhecke in Lauenhain durch abschnittsweises „Auf den Stock Setzen“ verjüngt. Damit wurde eine Überalterung der Bestände verhindert und so die Funktion der Gehölze für den Arten- und Biotopschutz gesichert. Feldhecken haben in unserer Agrarlandschaft vielfältige Bedeutungen. Neben ihren Funktionen als Lebensraum, Fortpflanzungsstätte und Nahrungslieferant haben sie eine wichtige Funktion für den Biotopverbund sowie als Leitstruktur für z.B. Fledermäuse und Tagfalter.

Gemeinde und Gemarkung:
Crimmitschau / Lauenhain

Umsetzungszeitraum:
2017 bis 2019

Maßnahmen:
  • abschnittsweises (30-Meter-Abschnitte) „auf Stock setzten“ der 1191m langen Feldhecke über 2 Pflegezeiträume (2017/18 und 2018/19)
  • Einzelne Bäume und Sträucher wie Eiche, Linde, Kirsche, Feldahorn, Hainbuche oder Walnuß blieben als Überhälter erhalten und wurden stehen gelassen. „Auf Stock gesetzte“ Bäume und Sträucher treiben bereits im ersten Jahr nach der Pflege wieder stark aus.
  • 2/3 der Feldhecke (ca. 800m) wurden im Rahmen des 1.Teilprojekte gepflegt
Warum Heckenpflege?

Hecken zählen zu den traditionellen Struktur- und Biotopelementen der bäuerlichen Kulturlandschaft. Ihre Bedeutung steht wegen ihrer vielfältigen Funktionen außer Frage. In der Vergangenheit wurden Hecken gelegentlich von den Landwirten sukzessive auf den Stock gesetzt (über dem Boden abgesägt) und somit langfristig erhalten. Die Brennholzgewinnung stand dabei im Vordergrund. Heute besteht dieser Bedarf nicht mehr. Die Heckenpflege

  • ersetzt die ursprüngliche Heckennutzung und sichert so den Fortbestand der Hecken
  • verhindert eine Überalterung und Artenverarmung der Hecken
  • sichert die vielfältige Funktionsfähigkeit der Hecken
  • trägt zur Erhaltung eines strukturreichen Landschaftsbildes bei.
Fotos vor der Umsetzung:

 

Fotos nach der Umsetzung:

 

 


Das Vorhaben „Gehölzsanierung Feldhecke, Stadt Crimmitschau, Gemarkung Lauenhain“ wurde umgesetzt über die Förderrichtlinie Natürliches Erbe – RL NE/2014, Fördergegenstand A.1 Biotopgestaltung nach standardisierten Einheitskosten.

Zuständig für die Durchführung der ELER-Förderung im Freistaat Sachsen ist das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat Förderstrategie, ELER-Verwaltungsbehörde

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